Häufige Fragen und Antworten
Wem gehören die Weinhalde Landparzellen?
Im Grundbuch ist als Grunddeigentümerin die Weinhalde AG, Schällenmatt 8, 6010 Kriens (Alleineigentum) eingetragen. Der Verwaltungsrat besteht aus Josef Otto, Rita Silviaund, Werner Baumgartner. Die ehemaligen Eigentümer Geisseler sind nicht mehr eingetragen.
Besteht ein öffentliches Interesse an der Weinhalde Überbauung?
Nein, es handelt sichum einprivates Bauprojekt durch einen privaten Bauinvestor .
Weshalb sind die Weinhalde Parzellen eine Brache?
Mit der Brache argumentiert das Initiativkomitee für die Einzonung/Überbauung der Landparzellen. Üblicherweise ist jede Eigentümerschaft angehalten ihre Landparzellen/Immobilien in Ordnung zu halten. Vergammelung darf nie als Einzonungsberechtigung ausgelegt werden. Im Gegenteil: Die Stadt Kriens müsste die allgemein gültigeOrdnung durchsetzen.
Ist die Weinhalde eine erschlossene Baulücke?
Nein, die Parzelle ist isoliert und stellt keine Baulücke dar. Für die Erschliessung müssten geschützte Naturzonen vernichtet werden.
Herrscht Zeitdruck für zusätzliche Einzonungen trotz Moratorium?
Nein, aktuell werden bereits unzählige neue Wohnungen in Kriens gebaut und es bestehen genügend eingezonte Bauflächen für die nächsten Jahre. Mit dem Einzonungsmoratorium hat sich das Krienser Stimmvolk sinnvollerweise für einen Marschhalt bis 2035 entschieden. Dies stellt sicher, dass die Krienser Bevölkerung die Auswirkungen auf die Lebensqualität und Emissionen kennt, bevor zusätzlich eingezont und gebaut wird.
Hat die Überbauung Auswirkungen auf die Umwelt?
Ja, es müssen geschützte Hochstammbäume gefällt, eine Schneise durch ein geschütztes Bachtobel geschlagen werden.